Häufige Fragen & Antworten (FAQ) für Privatpatienten
- Ist ein Termin zwingend notwendig?
- Bis wann muss eine Terminabsage erfolgen?
- Was muss ich zum Behandlungstermin mitbringen?
- Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?
- Behandeln sie auch Kassenpatienten?
- Was umfasst die Honorarvereinbarung?
- Gibt es Leistungen bei denen eine Zuzahlung fällig wird?
- Wie rechne ich die Behandlungen mit meiner privaten Krankenversicherung ab?
- Welche Preise gelten für Privatpatienten?
Ja, bitte vereinbaren Sie einen Termin vor einer Behandlung, damit der Ablauf in unserer Privatpraxis für Sie reibungslos verläuft. Zur Terminanfrage.
Wir bitten Sie höflich, nur in sehr dringenden Fällen Termine abzusagen. Dies muss an unseren Behandlungstagen zwingend 24 Std. vor Ihrem Behandlungstermin erfolgen.
Eine Terminabsage für einen Montag muss am Freitag erfolgen.
Für Ihren ersten Termin in unserer Privatpraxis für Physiotherapie in Sürth bringen Sie bitte folgendes mit:
- Rezept bzw. Heilmittelverordnung
Für Ihre regelmäßigen Behandlungstermine bei uns bringen Sie bitte folgendes mit:
- Zu jeder Behandlung ein frisches großes Handtuch
Wir bitten alle unsere Privatpatienten pünktlich zu jeder Behandlung in der Praxis in Sürth zu sein. Wenn möglich kommen Sie 5 Minuten vor Behandlungsbeginn zu uns in die Privatpraxis. Somit wird ein reibungsloser Ablauf ohne unnötige Wartezeiten sichergestellt.
In unserer Privatpraxis für Physiotherapie in Sürth behandeln wir Privatpatienten und Selbstzahler. Gesetzlich versicherte Patienten sind in unserer Physiotherapie Praxis in der Kölner Innenstadt am Wallrafplatz 9 willkommen.
Zu Beginn Ihrer physiotherapeutischen Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung.
Sie sollten vor dem Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer privaten Krankenkasse aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif / Vertrag.
Sie erhalten von uns eine Rechnung. Reichen Sie diese bitte zusammen mit dem beigelegten Privatrezept direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse ein.
Wir bitten Sie freundlich, die angegebenen Zahlungsziele auf der Rechnung einzuhalten.
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung nicht.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,8 und 2,3% Vdek-Satz.
Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,4%. angelehnt an die Vdek-Sätze.
Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie unsere Physiotherapeuten gerne an.